Der Begriff Rentensteuer existiert im deutschen Steuerrecht ebenfalls nicht per Definition. Es handelt sich auch um einen Begriff aus den Medien, der charakterisiert, dass Rentner und Rentnerinnen eventuell Steuern zahlen müssen.
Das unter Steuertipp 12: Rentnersteuer erörterte gilt gleichermaßen. Das heißt, dass es nicht wie bei den Kapitalerträgen eine pauschale Abgeltung gibt, sondern eine spezielle Berechnung, die sich am klassischen Einkommensteuerberechnungsschema orientiert.
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