Sie sind Rentner und haben als solcher noch nie eine Steuererklärung erstellt? Steuererklärungen müssen unter Umständen rückwirkend bis in das Jahr 2005 erstellt werden (Alterseinkünftegesetz). Oder haben Sie Steuerbescheide aus Neubrandenburg oder von anderen Finanzämtern bekommen, in denen Sie aufgefordert werden, hohe unberechtigte Steuerforderungen zu begleichen, die bis in das Jahr 2005 zurückgehen?
Wir können Ihnen helfen und gewährleisten eine schnelle Bearbeitung durch Telefon, Fax, Post und Internet. Da wir uns auf das Themengebiet Rentner und Auslandsrentner spezialisiert haben, konnten wir schon mehr als 500 Menschen in Not helfen, die alle das gleiche Schicksal hatten - Finanzamt Neubrandenburg fordert hohe unberechtigte Steuerzahlung von Auslandsrentnern in der ganzen Welt.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren - wir helfen auch Ihnen – Inlandsrentnern deutschlandweit – Auslandsrentnern weltweit !
Weitere Einzelheiten zum Thema und den Vorteilen die Ihnen zustehen erfahren Sie bei uns. |
Egal wo Sie leben, wir helfen Ihnen und stehen als inländischer Vertreter gegenüber dem Finanzamt Neubrandenburg zur Verfügung. Wir garantieren eine kostenlose Sofortanalyse Ihrer Steuerbescheide auf Richtigkeit.
Wir sind die richtigen Ansprechpartner für alle Auslandsrentner. Kostenlose Erstberatung – Tel.: 0049 (0)36961 70933