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Steuertipp 19: Nebenverdienst in der Rentnersteuererklärung

Für Rentner gibt es im Allgemeinen keine Verdiensthöchstgrenze. Sie können sich hinzuverdienen, was sie wollen. Nutzen Sie Ihr lebenslang erworbenes Know-How bei der entsprechenden Nebentätigkeit, das macht es leichter.

Einzige Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 65 Jahre oder älter sind. Für Rentner unter 65 Jahren gibt es eine Höchstgrenze von 400 Euro im Monat (siehe Steuertipps 14 und 15).

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