Schriftgröße - +

Steuertipp 20: Bergmannsrente – Was ist zu beachten ?

Die Bergmannsrente ist die Rente für Bergleute im Ruhestand. Erwähneswert ist, dass solche Renten meist über der Durchschnittsrente liegen. Erfahrungswerte aus meiner Kanzlei besagen, dass Ruheständler mit einer Bergmannsrente mit einer jährlichen Einkommensteuer rechnen müssen. Ihnen empfehle ich eine Prüfung ihrer Einkommensverhältnisse auf eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung und weitergehend zur Ermittlung der Steuerschuld.
So kann Rechtssicherheit hergestellt werden und es kommt zu einer “Gewöhnung” an die “neue” Pflicht.

Fallbeispiele
Steuertipps
Lebenstipps
Fragen und Antworten
Pressemitteilungen

Erfahren Sie mehr zu diesem Thema!

Kontaktieren Sie uns und Sie erhalten kostenfrei alle für Sie relevanten Informationen zum Thema und eine ebenfalls kostenlose Beratung zu allen weiteren Steuerthemen, die für Sie wichtig sind.





« vorheriger Artikel zurück zur Übersicht nächster Artikel »