Schriftgröße - +

Steuertipp 22: Steuerhinterziehung bei Rentenbeziehern

Es bleibt abzuwarten, wie die Finanzverwaltung mit steuerpflichtigen Rentnern umgeht, die für die Jahre 2005 – 2008 Steuern nachzahlen müssen. Nachdem die Bagatellgrenze vom Finanzministerium zurückgewiesen wurde, ist mit einer Menge an nachzuzahlenden Steuern zu rechnen.

Die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens durch die dann agierende Staatsanwaltschaft dürfte wahrscheinlich denjenigen vorbehalten sein, die aufgrund ihrer überdurchschnittlichen Einnahmen schon seit geraumer Zeit ein schlechtes Gefühl haben dürften. Neben der Abgabe einer Steuererklärung für die einzelnen Jahre empfehle ich in solchen Situationen grundsätzlich die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes. Mir ist bekannt, dass bei Ersttätern oft Gnade vor Recht ergeht.

Fallbeispiele
Steuertipps
Lebenstipps
Fragen und Antworten
Pressemitteilungen

Erfahren Sie mehr zu diesem Thema!

Kontaktieren Sie uns und Sie erhalten kostenfrei alle für Sie relevanten Informationen zum Thema und eine ebenfalls kostenlose Beratung zu allen weiteren Steuerthemen, die für Sie wichtig sind.





« vorheriger Artikel zurück zur Übersicht nächster Artikel »