Vergessen Sie keine Belege betreffend der Zinseinnahmen (vor allem bei mehreren Kreditinstituten) einzureichen. Auch wenn ein Freibetrag zum Tragen kommt. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen erhält von allen Banken umfassende Informationen, die an alle Finanzämter weitergegeben werden. Die Finanzämter wiederum gleichen die Daten mit der eingereichten Steuererklärung ab.
Unstimmigkeiten verursachen Ärger!
(Aus der jüngsten Vergangenheit sind mir in der Kanzlei gehäuft Fälle bekannt geworden!)
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