Sammeln Sie alle Belege, die mit einer Erkrankung im Zusammenhang stehen (z.B. alle Arztkosten, Apothekenquittungen, Brillenkosten, Massagen, etc.) Wir klären Sie im Einzelnen auf. Übrigens speichern die Apotheken unter dem jeweiligen Namen alle Medikamentenkosten. Auf Anfrage kann ein Beleg auch für die vergangenen Jahre ausgedruckt werden.
Lesen Sie ergänzend dazu auch unseren Steuertipp Nr. 9
Kontaktieren Sie uns und Sie erhalten kostenfrei alle für Sie relevanten Informationen zum Thema und eine ebenfalls kostenlose Beratung zu allen weiteren Steuerthemen, die für Sie wichtig sind.