Sehr geehrte Damen und Herren,
Bin deutsche Staatsangehörige und arbeite seit 30 Jahren halbtags für eine deutsche Institution in Italien und bin auch hier wohnhaft.
Ich beabsichtige, demnächst in Rente zu gehen (Frauenrente). Da ich zusätzlich zur deutschen Rente auch eine italienische beziehen werde (habe 20 Jahre lang halbtags für italienische Arbeitgeber gearbeitet) wollte ich wissen, wie es sich mit der Steuerpflicht verhält? Bisher habe ich meine Steuern immer in Italien bezahlt. Was ändert sich daran nach Rentenantritt?
Vom Finanzamt Neubrandenburg habe ich folgende Information erhalten:
"Gemäß dem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Italien (Art. 19 Abs. 4) hat Italien grundsätzlich das Besteuerungrecht für Renten aus Deutschland, sofern der Rentenempfänger nicht ausschließlich deutscher Staastangehöriger ist".
Heißt das, dass ich von nun ab meine Steuern in Deutschland zahlen muss? Und was ist maßgeblich? Der Wohnort, die Staatangehörigkeit oder die Tatsache, dass ich Doppelrentnerin bin?
Von der Krankenkasse habe ich nämlich erfahren, dass ich als Doppelrentnerin und in Italien wohnend die Versicherung beenden muss.
In Erwartung Ihrer Bestätigungsmail verbleibe ich
Mit freundichen Grüßen
I. S.-G.
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