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Rentensteuer Frage: Wieso fordert das Finanzamt Neubrandenburg eine Steuererklärung / Einkommensteuererklärung / Rentnersteuererklärung an?

Seit dem 1. Januar 2005 gelten neue gesetzliche Bestimmungen zur Besteuerung von Renten – das Alterseinkünftegesetz. Dies betrifft auch Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland (EU, EWR, sonstiges Drittland). Wenn Sie keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, aber z.B. Rentenzahlungen von der BFA oder der Kanappschaft erhalten, ist das Finanzamt Neubrandenburg für Sie zuständig.

Durch die Einkommensteuererklärung prüft das FA Brandenburg unter Berücksichtigung der mit Deutschland geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen, ob und wie viel Steuern Sie in Deutschland zahlen müssen.

Vielen Dank an Gregor K. für diese Frage zur Rentenbesteuerung

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