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Steuertipp 16: Grundfreibetrag Rentenbesteuerung

Der Grundfreibetrag bei der Rentenbesteuerung ist orientiert am steuerfreien einkommensteuerlichen Existenzminimum, welches je nach Veranlagungsjahr durch das entsprechende Jahressteuergesetz festgelegt wird.

Für das Jahr 2005 beträgt der Grundfreibetrag pro Steuerpflichtigem 7.664 €, für Ehepaare 15.328 € und für Kinder 3.648 €.

Für die Jahre 2006, 2007 und 2008 sind die Grundfreibeträge analog vorgegeben.

Ab 2009 gilt ein Grundfreibetrag von 7.834 € und ab 2010 ein Betrag i.H.v. 8.004 €.

Bei einem zu versteuernden Einkommen bis zu den vorgenannten Beträgen fällt eine Einkommensteuer in der Regel nicht an. Ausnahmen bilden Fälle, in denen eine Progression anzuwenden ist (Progressionsvorbehalt).

Fragen dazu beantworten wir gerne:  Tel.: 03 69 61 / 70 93 3  WIR HELFEN DEUTSCHLANDWEIT UND WELTWEIT !
 

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle noch einen Online-Service vorstellen, den Sie vorab nutzen können, um auszurechnen, wie hoch Ihre Rentensteuer ist:

 

*Die Berechnung ist ohne Gewähr!

 

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