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Steuerexperte schützt Rentner / Pensionäre im Ausland (Auslandsrentner/-pensionäre) - Besteuerung der Renten in Deutschland bei ausländischem Wohnsitz

Aktuelles Thema: Steuernachzahlung Auslandsrentner - Für Länder, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen und für sonstige Länder, in welchen deutsch-stämmige Auslandsrentner / Pensionäre ihren Ruhestand verbringen, bietet meine Kanzlei einen professionellen Steuererklärungsservice an. Eine Kommunikation zur Absprache der Erklärungsinhalte und ein Austausch von Schriftstücken erfolgt vornehmlich per e-mail und Fax. Ein Vorstellungstermin in meiner Kanzlei ist nicht erforderlich. Laut Angaben der Regierung sind von 1,4 Mio. deutschen Auslandsrentnern / Pensionäre ca. 575.00 Rentner von der Steuererklärungspflicht betroffen.

 

Übersicht Doppelbesteuerungsabkommen ab 01.01.2010
Länder von A-Z mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen – DBA – besteht:

A - Ägypten, Algerien, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Australien

B - Bangladesch, Belarus, Belgien, Bermuda, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, 
      Brasilien, Bulgarien

C - China

D - Dänemark

E - Ecuador, Elfenbeinküste, Estland

F - Frankreich, Finnland

G - Georgien, Ghana, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Guernsey

H - Hongkong

I - Indien, Indonesien, Iran, Irland, Jersey, Island, Isle of Man, Israel, Italien

J - Japan, Jamaika, Jemen, Jersey

K - Kanada, Kasachstan, Kenia, Kirgisistan, Kolumbien, Korea, Kroatien, Kuwait

L - Lettland, Liberia, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg

M - Malaysia, Malta, Marokko, Mauritius, Mazedonien, Mexiko, Moldau, Mongolei

N - Namibia, Neuseeland, Niederlande, Norwegen

O - Österreich

P - Pakistan, Philippinen, Polen, Portugal

R - Rumänien, Russische Föderation

S - Sambia, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Serbien und Montenegro, Simbabwe,
      Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Sri Lanka, Südafrika, Syrien

T - Tadschikistan, Thailand, Trinidad und Tobago, Tschechien, Tunesien,
      Turkmenistan, Türkei

U - Ukraine, Ungarn, Uruguay, Usbekistan

V - Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten,
      Vereinigtes Königreich, Vietnam

W - Weißrussland

Z - Zypern

 

Gemäß dem Alterseinkünftegesetz gehören die nachgelagert zu besteuernden Renten zu den inländischen Einkünften. Die Folge wird sein, dass Rentner, die im Ausland leben, grundsätzlich vom Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung erhalten. Hierzu muss allerdings auch im entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht Deutschland zugewiesen sein. Ob dieses bei jedem einzelnen zutrifft, hängt von zahlreichen Faktoren ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Wegen der umfangreichen steuerrechtlichen Regelungen sind Kenntnisse im internationalen Steuerrecht unumgänglich. In meiner Kanzlei gehört es zum Standard, die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen in Verbindung mit der deutschen Einkommensteuererklärung zu bringen und dementsprechend anzuwenden. Rentner mit Betriebsrenten oder Pensionen mit Wohnsitz im Ausland sind in Deutschland grundsätzlich (beschränkt) steuerpflichtig. Hierbei kann die in Deutschland gezahlte Lohnsteuer zur Auszahlung bzw. Verrechnung beantragt werden.

Wenden Sie sich in einem solchen Fall bitte telefonisch (Tel.: 0049 (0) 36961 70933) bzw. per e-mail an mein Sekretariat (bitte Zeitverschiebung beachten) !

Quelle: Bundesfinanzministerium der Bundesrepublik Deutschland

 

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