Die Nichtveranlagungsbescheinigung oder NV-Bescheinigung ist eine Art “kleine Einkommenserklärung”. Auf dem entsprechenden Antrag werden sämtliche steuerlich relevanten Einnahmen und Ausgaben dargelegt. Bei geringem nachgewiesenem Einkommen wird eine NV-Bescheinigung vom zuständigen Finanzamt gewährt.
Folgende Vorteile entstehen dadurch:
Wird die NV-Bescheinigung der Bank vorgelegt, verzichtet diese auf den Abzug der Zinsabschlagsteuer/Abgeltungssteuer – Sie bekommen auf Ihre Spareinlagen mehr Geld gutgeschrieben.
Die NV-Bescheinigung hat eine Gültigkeit von 3 Jahren.
Während der 3 Jahre ist die Abgabe einer jährlichen Steuererklärung nicht notwendig; ebenso kommt es zu einer 3-jährigen Wirkung bei der Bank.
Sie haben Sicherheit, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen oder nicht.
Sie haben ebenfalls Sicherheit, ob Sie jährlich einer Steuerschuld unterliegen oder nicht.
Sie beugen einem möglichen Steuereinbehalt bei der Rentenversicherung vor, denn auch dort wirkt die NV-Bescheinigung wie bei der Bank.
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