19.08.2020

Arbeitslosengeld I und Hartz IV: Welche Besteuerungsregeln gelten

Die Corona-Pandemie trifft die deutsche Wirtschaft mit voller Wucht und wirkt sich mittlerweile auch auf den Arbeitsmarkt aus. Ökonomen gehen in Deutschland infolge von Corona von bis zu einer Million zusätzlicher Arbeitsloser aus. Der einbrechende Arbeitsmarkt rückt bei Steuerbürgern die Frage nach der steuerlichen Behandlung von Lohnersatz- und Grundsicherungsleistungen in den Fokus.

Wer arbeitslos ist, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat und die Anwartschaftszeit erfüllt, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I, das in der Regel 60 % des Gehalts beträgt (mit Kindern: 67 %) und bis zu einem Jahr gezahlt wird (bei älteren Arbeitslosen auch bis zu zwei Jahren).

Für Empfänger von Arbeitslosengeld II - auch Hartz IV genannt - liegt der aktuelle Regelsatz bei 432 € monatlich. Zusätzlich werden von den Jobcentern die Kosten für Wohnung und Heizung nach den örtlichen Richtlinien und Zuschüsse für Kinder gezahlt. Folgende steuerliche Besonderheiten sollten Empfänger von Arbeitslosengeld I und II beachten:




Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.

Zurück