Die Umsatzsteuerfreiheit für die Vermittlung von Krediten kann auch ein sogenannter Untervermittler in Anspruch nehmen. Die Finanzverwaltung schließt sich damit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs an, das von der bisherigen deutschen Handhabung abweicht. Die neue Grundsätze gelten für alle Umsätze ab dem 1.1.2008. Für vor dem 1.1.2008 ausgeführte Umsätze kann sich ein Unternehmer auf die bisherige Handhabung berufen.