Das Finanzamt Neubrandenburg, welches für Rentner mit Wohnsitz im Ausland zuständig ist, informiert alle Senioren auf einer neuen Webseite umfassend über alle Fragen zur Rentenbesteuerung. Hier ein kleiner Auszug:
“Ihr Finanzamt Neubrandenburg – Das Finanzamt für die Rentner im Ausland
Seit dem 1. Januar 2005 gelten neue Bestimmungen zur Besteuerung von Renten. Dies betrifft auch Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland. Wenn Sie keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, aber Rentenzahlungen erhalten, ist das Finanzamt Neubrandenburg für Sie zuständig. Anhand Ihrer Steuererklärung prüft das Finanzamt unter Berücksichtigung der mit Deutschland geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen, ob und wie viel Steuern Sie in Deutschland zahlen müssen. Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf diesen Internetseiten…”
Die Webseite finden Sie hier:
>> http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/
In den letzten Monaten wurden wieder viele Berichte darüber veröffentlicht, dass es nun ernst wird für viele Rentner und sogar Senioren mit Wohnsitz im Ausland vom Finanzamt Neubrandenburg die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung erhalten.
Aber welche Rentner und Rentnerinnen sind denn nun wirklich von der Steuerpflicht betroffen? Welcher Pensionär muss tatsächlich für die vergangenen Jahre eine Steuererklärung nachreichen?
Gerne klären wir Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch auf – aber auch telefonisch oder per E-Mail sind schon viele offene Fragen zu klären, so dass es häufig gar nicht notwendig ist, dass Sie persönlich in unsere Kanzlei kommen müssen.
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle noch einen Online-Service vorstellen, den Sie vorab nutzen können, um auszurechnen, ob eine Steuererklärung Sinn macht: Rentenbesteuerungs-Rechner
Es macht in jedem Falle Sinn, dass Sie sich weitergehend informieren, denn evtl. können Sie sich ja durch die Abgabe einer Steuererklärung auch einen großen Teil an bisher evtl. zu viel gezahlten Steuerbeträgen (Kapitalsteuer?) zurückholen!
Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Sie finden – wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Tel.: 0049 (0) 36961 – 70933
Die Wahl der richtigen Kapitalanlage lässt sich wohl nicht einheitlich beantworten. Hier spielt neben dem Betrag und der Risikobereitschaft auch die Dauer, für die das Kapital gebunden werden kann, eine Rolle. Betrachtet man zwei klassischen Bankprodukte, das Tages- und das Festgeldkonto, sind unterschiedliche Konditionen zwischen den jeweiligen Anbietern erkennbar. Einen schnellen und aktuellen Überblick liefert das Internet, wo die Angebote diverser Kreditinstitute verglichen werden können.
Wem die Investition in Wertpapiere zu riskant ist, aber dennoch Wert auf Flexibilität legt, ist mit einem Tagesgeldkonto nicht schlecht beraten. Tagesgeldkonten stellen auf Grund ihrer täglichen Fälligkeit eine interessante Anlageform dar. Die Verzinsung ist zwar geringer als bei Festgeldkonten, dennoch im Vergleich zum ebenfalls täglich fälligen Girokonto sehr lukrativ. Die Höhe der Zinsen erfolgt anhand einer Staffelung des Anlagebetrages. Wie bei allen Finanzprodukten richtet sich die Verzinsung auch hier nach dem jeweiligen Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB). Im Interesse der Wirtschaftlichkeit der ausgebenden Bank liegt der Zins, der dem Anleger gewährt wird, meist unter dem Leitzins, welcher durch die EZB vorgegeben wird. Da dieser Zins variieren kann, kann davon ausgegangen werden, dass sich auch die Verzinsung des Tagesgeldkontos verändern wird. Vorteilhaft in puncto Sicherheit: Der Deutsche Sicherungsfonds sichert Tagesgeldkonten zu 100% ab.
Die eben angesprochenen Schwankungen des Zinssatzes können bei einem Festgeldkonto ausgeschlossen werden. Diese Anlageform ist also besonders lukrativ, wenn sie zu Zeiten eines hohen Zinsniveaus abgeschlossen wird. Auf diese Weise sichert sich der Anleger die guten Konditionen unabhängig der Entwicklungen auf dem Geldmarkt. Bei einem Festgeldkonto ändert sich nur die Rentabilität für die Bank, die sich durch die jeweilige Differenz zum Leitzins ergibt.
Kürzlich wurden Nachrichten veröffentlicht, wie z.B. “Tausende falsche Rentenbescheide – Nachzahlungen von bis zu 16.000 Euro”, “Rentenversicherungsträger berechnen wissentlich Renten zu gering” oder “Jeder dritte Rentenbescheid weist Fehler auf, 29 von 100 Beratungen durch die BfA sind fehlerhaft”.
Wieder eine “ungesunde” Verunsicherung unserer deutschen Rentner und Rentnerinnen. Was sollen Sie nun wieder davon halten ? Ehrlich gesagt, ich weiß es auch nicht.
Die Fakten:
Das Bundesarbeitsministerium hat zugesagt, dass alle fehlerhaften Rentenbescheide korrigiert werden. Wenn Sie dieser Aussage vertrauen, dann warten Sie einfach ab, ob sich etwas tut. Das Bundesversicherungsamt stellte fest, dass unzureichende Beratung der Versicherten Ursache ist. Konsequenz waren um bis zu 270 € niedrigere Renten – monatlich.
Unangenehm für diejenigen, die betroffen sind.
Sind Sie auch betroffen ?
Sind bei Ihnen alle sogenannten “Ersatzzeiten” berücksichtigt worden ?
Ersatzzeiten sind beispielsweise gegeben während: Kriegsdienst, Reichsarbeitsdienst, Internierung und Verschleppung, Zeiten der Freiheitsbeschränkung und des Freiheitsentzugs Verfolgter des Nationalsozialismus, Freiheitsentziehungszeiten in der früheren DDR, soweit eine auf Rehabilitierung oder Kassation erkennende Entscheidung ergangen ist, Zeiten der Flucht, Vertreibung, Umsiedlung oder Aussiedlung, Kriegsgefangenschaft sowie an diese Zeiten folgende Arbeitsunfähigkeit oder unverschuldete Arbeitslosigkeit.
Die Ersatzzeiten zählen als vollwertige Beitragszeiten. Sie entfalten Wirkung ab dem 14. Lebensjahr bis längstens 31.12.1991.
Oder sind Sie ehemaliger Ingenieur oder Techniker aus der DDR ?
Ist die sogenannte “Intelligenzrente” der DDR korrekt in den Rentenbescheid eingearbeitet ?
Ist der gesamte Versicherungsverlauf erfaßt und stimmig ?
Stimmen die Versicherungszeiten ?
Wußten Sie schon, dass ein Rentenbescheid nicht immer endgültig sein muß ?
Finden sich nach der Rentenbewilligung noch Unterlagen, die bei der Berechnung nicht berücksichtigt worden sind, kann eine Neufeststellung der Rente beantragt werden. Der Rentenversicherungsträger ist juristisch verpflichtet, die Unterlagen zu prüfen und im entsprechenden Fall einen neuen “höheren” Rentenbescheid zu erteilen. Kommt es aufgrund der Neufeststellung zu einer Nachzahlung, wird diese vom Versicherungsträger erbracht.
Wußten Sie schon, dass rechtswidrige Rentenbescheide zurückgenommen werden müssen ?
Dies auch dann, wenn sie unanfechtbar geworden sind – und mit Wirkung für die Vergangenheit (§ 44 Abs. 1 SGB X). Dies ist der Fall bei falscher Rechtsanwendung oder Tatsachenwertung.
Wie dem auch sei.
Mein Rat:
Lassen Sie Ihren Rentenbescheid auf exakte Richtigkeit bezüglich aller Einzelpunkte hin eingehend überprüfen. Wer könnte das machen ? Auch hier würde ich einen entsprechenden Profi engagieren – einen unabhängigen freiberuflichen Rentenberater.
Aufgrund meiner Lebens- und Praxiserfahrung und aus derzeitigen Gesprächen schätze ich die Situation der Rentner und Rentnerinnen zur Zeit (August 2009) folgendermaßen ein:
- Die meisten Rentner sind nach dem Medienrummel rund um das Thema “Steuererklärung für Rentner”, “Finanzamt jagt ab Oktober Rentner”, “Rentner müssen mit Kontrollen vom Finanzamt rechnen”, “Welche Rentner zahlen müssen” erheblich verunsichert.
- Manche Rentner informieren sich gegenwärtig rund um das Thema Steuern für Rentner, Rentensteuer und Abgabepflichten. Sie recherchieren u.a. im Internet und lesen und lesen und lesen. Sie merken, dass es sehr viel Stoff zum Lesen gibt. Sie merken, dass manches so geschrieben wird und manches wiederum anders. Sie stellen mehrere unterschiedliche Meinungen fest. Und während Sie sich immer weiter schlau machen, stellen Sie fest, dass es immer mehr zum Lesen gibt.Tja, das ist deutsches Steuerrecht. Ich persönlich habe 10 Jahre lang intensiv gelesen … und lese immer noch.
- Manche Rentner ignorieren auch die sich erheblich zuspitzende Situation. Sie wollen es aussitzen. Sie spekulieren darauf, nicht unter den 5 Millionen zu sein, die ein Schreiben vom Finanzamt bekommen. Manche mögen recht behalten. Fakt ist aber, die Gedanken kreisen um das Thema. Inwieweit es eine psychische und vielleicht auch eine physische Auswirkung entwickelt, vermag nur der Einzelne an sich selber feststellen können.
- Manche haben eine Vorahnung, dass jetzt die Ruhe vor dem Sturm ist. Sie ahnen, dass etwas auf Sie zukommt, wissen aber nicht mit der sich geänderten Situation umzugehen. Sie fühlen sich in Ihrem wohlverdienten Ruhestand beeinträchtigt.
Spreche ich Ihnen vielleicht aus der Seele?
Machen Sie es sich nicht so schwer; werden Sie aktiv und engagieren Sie sich einen Steuerberater Ihres Vertrauens. Lehnen Sie sich entspannt zurück und genießen Sie Ihren wohlverdienten Ruhestand. Lassen Sie einen Profi für sich tätig werden und konzentrieren Sie sich auf die Zuarbeit – Stichwort Belege sammeln. Der Profi nimmt Ihnen die komplette Arbeit ab – das kostet etwas, wie alles im Leben – alle möglichen steuerlichen Ansätze und Steuergestaltungen führen zu einer Kompensation bzw. Überkompensation. Entscheiden Sie selbst !
Sie müssen unbedingt bereitlegen:
- Rentenbescheide 2005, 2006, 2007, 2008 aller relevanten Rentenversicherer
- Jahressteuerbescheinigungen von allen Banken, bei denen Sie Kapital angelegt haben 2005, 2006, 2007, 2008
- Nachweise/Belege aller sonstigen Einnahmen 2005, 2006, 2007, 2008 (Lohnsteuerkarteneinnahmen, Vermietungen, Verpachtungen, Gewerben usw.)
- Alle Versicherungen 2005, 2006, 2007, 2008 – Nachweise über gezahlte Beiträge oder Kopien der Policen (Wissen Sie, welche Versicherungen Sie haben ?)
- Kopie des Schwerbehindertenausweises
- Alle Kostennachweise 2005, 2006, 2007, 2008 für Krankheitsaufwendungen (siehe Steuertipps 9 und 2)
- Alle Spendenquittungen und zugehörige Überweisungsbelege sowie Kirchgeld 2005, 2006, 2007, 2008 (Parteien, Kirche, gemeinnützige Einrichtungen und Vereine) auch Parteibeiträge
- Alle Kostennachweise 2005, 2006, 2007, 2008 für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen (Hausmeister, Gärtner, Reparaturarbeiten und Erhaltungsarbeiten am Haus oder der Wohnung)
- Pflegeaufwendungen: alle Kostennachweise 2005, 2006, 2007, 2008
- Schriftliche Bestätigungen über alle Unterstützungsleistungen
- Aufforderungsschreiben vom Finanzamt bzw. steuerliche Identifikationsnummer
- Unterhaltsleistungen vom geschiedenen Ehegatten, wenn dieser die Unterhaltsleistungen steuerlich absetzt
In der letzten Zeit kamen Rentner aus der Region in meine Kanzlei, weil sie die Unsicherheit nicht mehr ertragen haben. Meinem Ratschlag folgend haben wir alle Steuererklärungen relativ flott erledigt.
Fazit:
Die wenigsten zahlen überhaupt Einkommensteuer ( ca. 100 – 500 € pro Jahr).
Die meisten Rentner lagen nach Berücksichtigung aller steuerrelevanten Verhältnisse bei einer jährlichen Steuer von 0 €. (Einarbeitung aller Fakten und Steuergestaltungen)
Nach der Bescheiderteilung durch das Finanzamt wußten alle Rentner, wie sie mit der Steuer umgehen müssen … und nehmen es nun relativ gelassen.
Denken Sie mal darüber nach !