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Der besondere Tipp für deutsche Auslandsrentner in Europa: Kindergeld in Deutschland beantragen!
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Haben Sie Kinder unter 28 Jahren oder ältere Kinder mit Behinderungen ?
Egal ob aus erster Ehe oder aus einer nachfolgenden Beziehung – wir helfen Ihnen, deutsches Kindergeld zu erhalten, auch wenn Sie und Ihre Kinder im entlegensten Winkel Europas wohnen.
Kürzlich gemanagte Fälle konnten mit Erfolgen von bis zu 30.000 € aufwarten.
Nutzen Sie die Chance, Ihren Kindern die Zukunft zu sichern – wir helfen Ihnen schnell und professionell !
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Das Finanzamt Neubrandenburg, welches für Rentner mit Wohnsitz im Ausland zuständig ist, informiert alle Senioren auf einer neuen Webseite umfassend über alle Fragen zur Rentenbesteuerung. Hier ein kleiner Auszug:
“Ihr Finanzamt Neubrandenburg – Das Finanzamt für die Rentner im Ausland
Seit dem 1. Januar 2005 gelten neue Bestimmungen zur Besteuerung von Renten. Dies betrifft auch Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland. Wenn Sie keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, aber Rentenzahlungen erhalten, ist das Finanzamt Neubrandenburg für Sie zuständig. Anhand Ihrer Steuererklärung prüft das Finanzamt unter Berücksichtigung der mit Deutschland geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen, ob und wie viel Steuern Sie in Deutschland zahlen müssen. Weitere ausführliche Informationen finden Sie auf diesen Internetseiten…”
Die Webseite finden Sie hier:
>> http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/