ACHTUNG! ** NEU ** Kindergeld für Auslandsrentner !
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Finanzamt Neubrandenburg fordert
Steuererklärung von Auslandsrentnern
Aktuelles Thema:
Steuernachzahlung Auslandsrentner
Sehr geehrte Pensionärinnen und Pensionäre!
Sind Sie auch schon aufgefordert worden, eine Steuererklärung einzureichen?
Oder brauchen sie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare?
Ärgern Sie sich nicht!
WIR HELFEN!
Mein Team und ich haben JAHRELANGE ERFAHRUNG im Umgang mit deutschen Finanzämtern bundesweit!
Unser Ziel ist es, für Sie die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung einfach, korrekt und harmonisch zu gestalten.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns unter
0049 (0) 36961 – 70933
Sie erwartet ein kompetentes und einfühlsames Team.
Das Honorar für die Erstellung einer Steuererklärung beträgt bei niedrigen Gegenstandswerten grundsätzlich 75 € (siehe auch Download-Formular, Seite 2).
Das Honorar für den Antrag zur Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beträgt bei niedrigen Gegenstandswerten ebenfalls 75 €.
Die Nichtveranlagungsbescheinigung hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Sie stellt sicher, dass Ihre Bank keine Zinsabschlagsteuer einbehält. Weiterhin ist die Abgabe einer Steuererklärung während der 3 Jahre Gültigkeit nicht erforderlich.
Unsere Honorarpolitik orientiert sich mandantenfreundlich an sozialen Aspekten, daher wird ein Steuerberaterhonorar unterhalb der Mittelgebühr der deutschen Steuerberatergebührenordnung als Honorargrundlage herangezogen.
Weitere Einnahmen z.B. aus Kapitalvermögen, Vermietungen und Gewerbebetrieben werden entsprechend berechnet.
Das Honorar für die Erstellung der einzelnen Steuererklärungen richtet sich letztendlich nach der Höhe der Jahreswerte, des Vorbereitungs-, Beratungs- und Zeitaufwandes.
Berücksichtigen Sie bitte verständnisvollerweise, dass bei Rentnern/Pensionären mit ausländischem Wohnsitz, für notwendig zu stellende Anträge oder die Prüfung und Auswertung von Doppelbesteuerungsabkommen weiterer Zeitaufwand entsteht, der gegebenenfalls in Rechnung gestellt werden muss.
Nach Erhalt der notwendigen Dokumente erhalten Sie ein individuelles Honorarangebot.
Jede Steuererklärung muss individuell beurteilt werden, nach betroffenem Staat, Höhe der Renten, Einzelwahlrecht bei der Doppelbesteuerung und Anzahl der Renten. Unter anderem ist das Honorar davon abhängig, ob Sie nur Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten oder auch von anderen in- und ausländischen Trägern.
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