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Steuertipp 7: Wann besteht für Rentner definitiv die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung?

Wenn er vom Finanzamt aufgefordert wird!
Unser Rat: Bleiben Sie besonnen. Nehmen Sie Kontakt zu meinem Sekretariat auf; dort wird zuerst eine Datenaufnahme gemacht. Ihnen wird erklärt, welche Belege Sie zusammenstellen sollten, damit die eventuell anfallende Steuer möglichst gering bleibt.

In den meisten Fällen benötigen Sie ein wenig Zeit, um alle Dokumente bereitzustellen.
Daher wird es sinnvoll sein, von der Kanzlei aus eine elegante Fristverlängerung beim Finanzamt zu beantragen, die erfahrungsgemäß genehmigt wird.
Vor allen Dingen ist diese Vorgehensweise angebracht, wenn die Jahre 2005, 2006, 2007 und 2008 angefordert werden.

Während der Fristverlängerung, meist ca. 4 Wochen, können Sie in aller Ruhe die notwendigen Belege nach vorheriger telefonischer Besprechung zusammenstellen. Es wird durchaus vorkommen, dass spezielle Belege eigens für Ihre Steuererklärung erstellt werden müssen. Es ist angebracht, diese Belege in die Steuererklärung einzuarbeiten.

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