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Steuertipp 36: Herkunft der Alterseinkünfte – Das deutsche Alterssicherungssystem

Das deutsche Alterssicherungssystem besteht aus 3 Säulen:
Die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersvorsorge, die private Altersvorsorge 

1. Säule: Die gesetzliche Rentenversicherung stellt das Pflichtsystem für Arbeitnehmer und abhängig Beschäftigte dar. Die gesetzliche Rentenversicherung umfasst
die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
die Landesversicherungsanstalten (LVA)
die Bundesknappschaft
die Seekasse und
die Bahnversicherungsanstalt
Die Beamtenversorgung stellt das Pflichtsystem der Beamten dar.
Die Alterssicherung der Landwirte stellt das Pflichtsystem für alle Landwirte dar.
Die Berufsständischen Versorgungswerke stellen das Pflichtsystem für Angehörige der in »Kammern« organisierten freien Berufe dar (Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure u.a.)
Der Verbreitungsgrad der Absicherung innerhalb der 1. Säule beträgt in Deutschland 85%:
gesetzliche Rentenversicherung 78%
Beamtenversorgung 5%
Alterssicherung der Landwirte 1%
berufsständische Versorgungswerke 1%

2. Säule: die betriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Altersversorgung in der Privatwirtschaft: dies sind freiwillige Leistungen – kein Pflichtsystem
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: diese sind weitgehend tarifvertraglich vereinbart
Der Verbreitungsgrad der Absicherung innerhalb der 2. Säule beträgt in Deutschland 26%:
Privatwirtschaft 21%
öffentlicher Dienst 5%

3. Säule: die private Altersvorsorge 
Die private Altersvorsorge stellt alle Formen der privaten Vermögensbildung dar, z. B.:
der Erwerb von Immobilien (Vermietung, Verkauf, Nießbrauch usw.)
Abschluss von Lebensversicherungsverträgen
Kauf von Aktien und sonstigen Wertpapieren
Kauf von Edelmetallen wie Gold, Silber, Platin in Barrenform
langfristige Sparverträge

Der Verbreitungsgrad der Absicherung innerhalb der 3. Säule beträgt in Deutschland 68%.
Eine genauere prozentuale Unterteilung ist an dieser Stelle nicht möglich.

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