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Steuertipp 33: Steuererklärung Rentner – Überforderung für Rentner oder das Finanzamt oder vielleicht für beide?

Laut einer Meldung des Internetnachrichtendienstes Focus Money Online macht eine Flut fehlerhafter Steuererklärungen den Finanzämtern das Leben schwer. Überraschend dürften diese Probleme allerdings nicht sein. Rund 40 % aller Steuererklärungen sollen falsch sein.
Verfahrensrechtlich sollte Ihnen folgendes klar sein:

Ein falscher Steuerbescheid, in dem die Steuer fälschlicherweise zu hoch ist, ist nach Ablauf der Einspruchsfrist bindend, d.h. nicht mehr änderbar. Die von Ihnen zu viel entrichtete Einkommensteuer ist unwiderruflich verloren bzw. verschenkt . Das halte ich für unnötig.
Ein falscher Steuerbescheid, in dem die Steuer fälschlicherweise zu niedrig ist, ist nach Ablauf der Einspruchsfrist scheinbar nur für Sie bindend. Juristisch gesehen stellt dies Steuerhinterziehung dar; strafbar nach der Abgabenordnung und mit Geldstrafe bzw. Haft belegt. Das Finanzamt ist 10 Jahre lang berechtigt, den fehlerhaften Bescheid zu ändern. Das halte ich für gefährlich.
Entscheiden Sie nun selbst. Für manche mag es wie die Wahl zwischen Pest und Cholera anmuten.

Unser Rat:
Machen Sie es sich einfach und lassen Sie es gleich beim ersten Mal richtig machen.

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