15.10.2010

Informationspflichten eines Vermieters bei Eigenbedarfskündigung

Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs muss der Vermieter während der Kündigungsfrist dem Mieter eine ihm zur Verfügung stehende vergleichbare Wohnung anbieten, sofern sich diese im selben Haus oder in derselben Wohnanlage befindet. Unterlässt er dies, ist die ausgesprochene Kündigung wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rücksichtnahme rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam. Das Wohnungsangebot muss Informationen über die Größe und Ausstattung der Wohnung und die Mietkonditionen enthalten. (Bundesgerichtshof)




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