07.10.2010

Bilanzen: Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten von abnutzbaren, beweglichen und selbständig nutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens sind grundsätzlich durch Abschreibung entsprechend der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes gewinnmindernd als Betriebsausgaben abzuziehen. Hiervon abweichend gelten Sonderregelungen für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 1.000 €, die nach dem 31.12.2009 erworben bzw. hergestellt werden. Hierzu führt die Finanzverwaltung u.a. Folgendes aus:






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