10.09.2010

Ausgleichszahlung bei Ehescheidung

Ein Ehemann leistete im Jahr 2003 eine Einmalzahlung an seine geschiedene Ehefrau im Rahmen eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleiches, um nach seiner Zurruhesetzung weiterhin in den Genuss ungekürzter (beamtenrechtlicher) Versorgungsbezüge zu gelangen. Die Zahlungen machte er als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gelten. Das Finanzamt erkannte sie jedoch nicht an, da kein ausreichender objektiver und subjektiver Zusammenhang mit diesen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bestehe.

Der Bundesfinanzhof beurteilte die Zahlungen nun als vorweggenommene Werbungskosten, da ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit künftigen Einnahmen des Ehemanns gegeben sei. Die Zahlung sei im Jahr 2003 (Abfluss) in voller Höhe als Erwerbsaufwand zu berücksichtigen.




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