06.08.2010

Hinzuverdienstgrenzen bei Alters- und Erwerbsminderungsrenten

Rentner können neben ihrer Rente noch andere Einnahmen erzielen. Je nach Art der Rente kann es jedoch zu Rentenkürzungen kommen. Die weiteren Einnahmen werden dann auf die Rente angerechnet.

ErwerbsminderungsrentenBei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung darf im Monat bis zu 400 € zusätzlich verdient werden, und zweimal im Jahr ist ein Verdienst von bis zu 800 € möglich, ohne dass es zu einer Rentenkürzung kommt. Wird mehr verdient, besteht je nach Höhe des Verdienstes nur noch Anspruch auf drei Viertel, die Hälfte oder ein Viertel der Rente, oder die Rente wird gar nicht gezahlt.

Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sind die Hinzuverdienstgrenzen höher. Sie werden individuell berechnet und im Rentenbescheid mitgeteilt. Je nach Höhe des Verdienstes kann diese Rente voll, zur Hälfte oder gar nicht gezahlt werden. Anders als bei der vollen Erwerbsminderungsrente werden neben Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit auch Sozialleistungen, wie z. B. Arbeitslosengeld, berücksichtigt.

AltersrentenBei Altersrenten dürfen alle Rentner nach Erreichen ihrer individuellen Regelaltersgrenze unbegrenzt hinzuverdienen, ohne ihren Rentenanspruch zu gefährden. Alle Altersrentner unter 65 Jahren sind hingegen in ihren Hinzuverdienstmöglichkeiten eingeschränkt. Wie hoch der Verdienst sein darf, richtet sich danach, ob eine Altersvollrente oder eine Teilrente bezogen wird.

Bei Altersvollrente gilt wie bei Rente wegen voller Erwerbsminderung eine einheitliche Hinzuverdienstgrenze von bis zu 400 € monatlich, wobei zweimal im Jahr ein Verdienst von bis zu 800 € monatlich möglich ist.

Bei einer Altersteilrente werden die Hinzuverdienstgrenzen individuell berechnet und im Rentenbescheid mitgeteilt. Je nachdem, ob eine 2/3-Teilrente, eine 1/2-Teilrente oder eine 1/3-Teilrente bezogen wird, steigt die Hinzuverdienstmöglichkeit. Auch bei einer Teilrente kann die Hinzuverdienstgrenze zweimal jährlich bis zum Doppelten überschritten werden.




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