27.07.2020

Zollrechtliche Tarifierung: Maßgeblich ist der charakterbestimmende Stoff der Ware

So manche Fragen, ĂŒber die Gerichte entscheiden mĂŒssen, muten absurd an. So auch der folgende Fall des Bundesfinanzhofs (BFH), in dem fraglich war, ob ein Katzenkratzbaum eine Ware aus Gewirk oder Gestrick oder eine Ware aus Garn ist. Die Unterscheidung hatte zollrechtliche Auswirkungen, denn bei „Gestrick“ fĂ€llt ein Zollsatz von 12 % an, wĂ€hrend bei Garnware der gĂŒnstigere Zollsatz von 5,8 % anwendbar ist.

Die KlĂ€gerin im zugrundeliegenden Fall hatte den Zollsatz von 5,8 % fĂŒr Garnware beansprucht und vertrat die Auffassung, dass die um die PappsĂ€ulen der KratzbĂ€ume gewickelten Sisalseile den wesentlichen Charakter der KratzbĂ€ume ausmachten. Die Seile hĂ€tten zudem den höchsten Anteil am Gesamtwert der Ware.

Das Finanzgericht DĂŒsseldorf (FG) sah dies jedoch anders und wandte den 12%igen Zollsatz an, weil es auf die ĂŒberwiegende OberflĂ€chenbeschaffenheit abstellte. Da die mit PlĂŒsch ĂŒberzogenen (Sitz-)Plattformen der KratzbĂ€ume grĂ¶ĂŸer waren als die mit Sisalseilen umwickelten FlĂ€chen, sah das FG die KratzbĂ€ume als Ware aus Gewirk und Gestrick an.

Der BFH folgte letzterer Sichtweise nun und betonte, dass das entscheidende Merkmal fĂŒr die zollrechtliche Tarifierung von Waren deren im Wortlaut der Kombinierten Nomenklatur und den Auslegungsvorschriften festgelegte objektive Merkmale und Eigenschaften seien. Nach letzteren Vorschriften mĂŒssen Waren, die aus verschiedenen Stoffen oder Bestandteilen bestehen, zollrechtlich nach dem Stoff bzw. Bestandteil eingereiht werden, der ihnen den wesentlichen Charakter verleiht.

Hinweis: Es war aus Sicht des BFH revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das FG bei dieser PrĂŒfung die FlĂ€chenverhĂ€ltnisse des OberflĂ€chenmaterials herangezogen hatte.




Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfĂ€ltiger Bearbeitung nicht ĂŒbernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.

Zurück