05.05.2020

Einkommensteuer: Erste TÀtigkeitsstÀtte eines Feuerwehrmanns

In kleinen Gemeinden ist die freiwillige Feuerwehr eine wichtige Institution. GrĂ¶ĂŸere Gemeinden und StĂ€dte haben sogar eine Berufsfeuerwehr. Hier sind die Feuerwehrleute fest angestellt und einer Feuerwache zugewiesen. Wie ist es aber, wenn ein Feuerwehrmann auf mehreren Wachen eingesetzt werden kann? Wo ist dann seine erste TĂ€tigkeitsstĂ€tte? Hat er in dem Fall ĂŒberhaupt eine? Dies musste das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entscheiden.

Der KlĂ€ger ist Berufsfeuerwehrmann. Laut seinem Arbeitsvertrag konnte er an jedem neuen Arbeitstag alternativ an vier verschiedenen Einsatzorten in drei Gemeinden eingesetzt werden. TatsĂ€chlich wurde er aber nur an einem dieser Einsatzsorte regelmĂ€ĂŸig tĂ€tig. Der KlĂ€ger macht in seiner EinkommensteuererklĂ€rung die Fahrtkosten zwischen seiner Wohnung und seinem Einsatzort als Reisekosten geltend. Das Finanzamt berĂŒcksichtigte jedoch nur die geringere Entfernungspauschale.

Vor dem FG bekam der KlĂ€ger recht. Die tatsĂ€chlichen Fahrtkosten können dann berĂŒcksichtigt werden, wenn die Feuerwache nicht als erste TĂ€tigkeitsstĂ€tte anzusehen ist. Die erste TĂ€tigkeitsstĂ€tte wird vorrangig anhand der arbeits(vertrag)- oder dienstrechtlichen Zuordnung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber bestimmt, hilfsweise auch anhand quantitativer Kriterien. Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers tĂ€tig werden sollte. Laut seinem Arbeitsvertrag sollte der KlĂ€ger jeweils nach Einzelanweisung seinen Dienst aber an vier verschiedenen Einsatzstellen leisten. Es fehlt somit im Streitfall an einer dauerhaften Zuordnung zu einer der Einsatzstellen. Die aufgesuchte Feuerwache kann nicht als Einrichtung angesehen werden, an der der KlĂ€ger dauerhaft typischerweise arbeitstĂ€glich tĂ€tig werden soll, da der Arbeitgeber ihn von einem auf den anderen Tag auch an eine der anderen Einsatzstellen beordern kann. Ebensowenig soll der KlĂ€ger dauerhaft mindestens zwei volle Arbeitstage in der Woche bzw. ein Drittel seiner Arbeitszeit in dieser bestimmten Feuerwache tĂ€tig werden. Daher sind die tatsĂ€chlichen Fahrtkosten zu berĂŒcksichtigen.

Hinweis: Sollten Sie Fragen zur Bestimmung Ihrer ersten TĂ€tigkeitsstĂ€tte haben, stehen wir Ihnen gern zur VerfĂŒgung.




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