14.01.2020

Klimaschutzprogramm 2030: Bundesregierung bringt steuerrechtliche Maßnahmen auf den Weg

Deutschland hat sich gemeinsam mit seinen europäischen Partnern auf ein Verfahren geeinigt, in Europa den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um mindestens 40 % gegenüber 1990 zu verringern. Dazu wurden verbindliche europäische Ziele sowie daraus abgeleitet nationale Ziele vereinbart, die bis 2030 erreicht werden sollen.

Mit dem am 16.10.2019 vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht werden steuerrechtliche Begleitregelungen auf den gesetzgeberischen Weg gebracht. Konkret sieht der Entwurf folgende Maßnahmen vor:

Hinweis: Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag und Bundesrat beraten. Mit einer Verabschiedung des Gesetzes wird noch in diesem Jahr gerechnet. Wir werden Sie nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens über die endgültigen Inhalte informieren und erläutern Ihnen gern die konkreten Einzelheiten.




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