16.09.2019

Jahressteuergesetz 2019: Bundesregierung bringt Entwurf auf den Weg

Die Bundesregierung hat am 31.07.2019 den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften - Jahressteuergesetz (JStG) 2019 - verabschiedet. Die Änderungen sollen zum 01.01.2020 in Kraft treten. Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der Förderung klimafreundlichen Verhaltens, unter anderem sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

Verlängerung folgender Maßnahmen bis Ende 2030:

Änderungen für Arbeitnehmer und Verbraucher:

Änderungen für Unternehmer:

Hinweis: Nicht mehr im Gesetzentwurf enthalten ist eine geplante Änderung bei der „44-€-Freigrenze“. Der mehr als 200-seitige Entwurf für das JStG 2019 sieht natürlich noch wesentlich mehr Änderungen für die Verbraucher und Unternehmer vor. Wie üblich sind im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch etliche Änderungen zu erwarten. Es bleibt abzuwarten, welche Gesetz werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden!




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