19.08.2019

Mietwohnungsneubau: Sonderabschreibungen beschlossen

Der Bundesrat hat am 28.06.2019 den Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsneubau zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 29.11.2018 verabschiedet.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen, die in einem Mitgliedstaat der EU liegen. Im Fall der Anschaffung ist eine Wohnung neu, wenn sie bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft wird.

Wie wird gefördert?

Das Gesetz sieht vor, dass im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den darauffolgenden drei Jahren Sonderabschreibungen bis zu jährlich 5 % neben der regulären Abschreibung in Anspruch genommen werden können. Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der begünstigten Wohnung, jedoch maximal 2.000 € je Quadratmeter Wohnfläche.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die Sonderabschreibungen können in Anspruch genommen werden, wenn:

Kann die Sonderabschreibung rückgängig gemacht werden?

Die Sonderabschreibungen sind rückgängig zu machen, wenn:

In welchem Zeitraum kann die Sonderabschreibung in Anspruch genommen werden?

Die Sonderabschreibungen können letztmalig für den Veranlagungszeitraum 2026 geltend gemacht werden, bei Land- und Forstwirten letztmalig für Wirtschaftsjahre, die vor dem 01.01.2027 enden. Das gilt selbst dann, wenn der besondere Abschreibungszeitraum noch nicht abgelaufen ist.

Hinweis: Planen Sie entsprechende Investitionen, dann melden Sie sich zunächst bei uns, damit wir gemeinsam prüfen können, ob Sie die Neuregelungen in Anspruch nehmen können.




Haftungshinweis:
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