11.05.2010

Flugreisen: Schadenersatz bei Verlust von Reisegepäck maximal bis ca. 1.100 €

Wird bei Flugreisen Reisegepäck beschädigt oder geht es verloren, müssen die Luftfahrtunternehmen maximal 1.134,71 € erstatten. Dies ergibt sich aus dem Abkommen von Montreal. Der Europäische Gerichtshof hat hierzu entschieden, dass mit diesem Betrag sämtliche materiellen und immateriellen Schäden abgegolten sind. Einen höheren Betrag können Reisende nur dann verlangen, wenn sie bei Aufgabe des Reisegepäcks einen höheren Wert angegeben und den dafür verlangten Zuschlag entrichtet haben. In diesem Fall muss das Luftfahrtunternehmen grundsätzlich bis zur Höhe des angegebenen Betrags Ersatz leisten.




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