15.04.2010

Kein Recht auf Zigarettenpause

Arbeitnehmer haben weder einen Anspruch auf eine zusätzliche Zigarettenpause, noch auf einen Raucherraum, hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Eine Raucherpause ist demnach keine zulässige Arbeitsunterbrechung wie zum Beispiel der Gang zur Toilette oder der Kaffee im Büro. Das Urteil betraf einen Beschäftigten der Stadt Köln, der sich erfolglos gegen die Regelungen zum Nichtraucherschutz wandte.




Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.

Zurück