Trittbrettfahrer gelten gemeinhin nicht als beliebte Zeitgenossen, denn sie hĂ€ngen sich schlieĂlich ohne eigenes Zutun an fremde Unternehmungen an, um aus ihnen Kapital zu schlagen. Bei Rechtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt ist dieses Vorgehen allerdings ganz und gar nicht verwerflich, sondern sogar verfahrensökonomisch: Steuerzahler können sich per Einspruch bequem an Musterprozesse anderer Steuerzahler âanhĂ€ngenâ und so spĂ€ter von einem positiven Ausgang des Verfahrens im eigenen Fall profitieren.
Möglich ist dies derzeit bei Handwerkerleistungen, die auĂerhalb des eigenen Haushalts erbracht werden, aber einen Bezug zum Haushalt aufweisen. Bereits im Juli 2017 hatte das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass der Steuerbonus fĂŒr Handwerkerleistungen auch fĂŒr Arbeiten an einem Hoftor gewĂ€hrt werden muss, das in der Werkstatt des Tischlers repariert wurde. Die Finanzrichter sahen die Leistung noch als âim Haushaltâ erbracht an, weil der Leistungserfolg in der Privatwohnung des Steuerzahlers eingetreten war.
Hinweis: Nach dieser Rechtsprechung können GegenstĂ€nde des Privathaushalts also auĂer Haus repariert werden, ohne dass dem privaten Auftraggeber der Steuerbonus fĂŒr Handwerkerleistungen verlorengeht.
Gegen das Urteil ist derzeit ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) anhĂ€ngig. Steuerzahler, die ebenfalls Kosten fĂŒr haushaltsbezogene Werkstattarbeiten getragen haben, können deshalb wie folgt vorgehen:
Steuerbonus beantragen: Sofern die Werkstattarbeit in einem direkten rÀumlichen Bezug zum Haushalt steht, weil ein Haushaltsgegenstand repariert wird, sollte der Steuerbonus durch die Eintragung der Kosten in der EinkommensteuererklÀrung beantragt werden. Es empfiehlt sich dabei, direkt auf die Rechtsprechung zur Thematik zu verweisen.
Einspruch einlegen: Lehnt das Finanzamt die GewĂ€hrung des Steuerbonus ab, kann der Steuerzahler Einspruch einlegen und auf das anhĂ€ngige BFH-Verfahren hinweisen, so dass ein (Zwangs-)Ruhen des Einspruchsverfahrens erfolgt. Der Steuerfall wird damit bis zu einer abschlieĂenden Entscheidung verfahrensrechtlich offengehalten. Ergeht spĂ€ter ein steuerzahlerfreundlicher Richterspruch, ist die angefochtene Steuerfestsetzung verfahrensrechtlich noch Ă€nderbar (âoffenâ), so dass der Steuerbonus noch nachtrĂ€glich bezogen werden kann.