15.02.2019

Gesetzgebung: Bundesregierung bringt steuerliche Begleitregelungen zum Brexit auf den Weg

Die Bundesregierung hat am 12.12.2018 den Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU, das sogenannte Brexit-Steuerbegleitgesetz, verabschiedet.

In diesem sind verschiedene steuerliche Regelungen enthalten, die darauf reagieren, dass nach dem Brexit das Vereinigte Königreich für steuerliche Zwecke als Drittstaat zu behandeln wäre. Für diesen Fall ist vorgesehen, dass Bestimmungen im Bundesrecht, die auf die Mitgliedschaft in der EU oder in der Europäischen Atomgemeinschaft Bezug nehmen, während des Übergangszeitraums grundsätzlich auch auf das Vereinigte Königreich anzuwenden sind.

Konkret sind folgende steuerliche Regelungen vorgesehen:

Der Gesetzentwurf wird im Frühjahr 2019 im Bundestag beraten. Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.




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