15.04.2010

Leistungen an Vermieter altenbetreuter Wohnungen

Ein gemeinnütziger Verein der freien Wohlfahrtspflege verpflichtete sich gegenüber der steuerpflichtigen Vermieterin von Wohnungen, entgeltliche Leistungen im Bereich des altenbetreuten Wohnens (sog. Basisleistungen) zu erbringen. Wie der Bundesfinanzhof nun entschieden hat, sind diese Leistungen nicht von der Körperschaftsteuer befreit, da hierdurch ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb gegründet werde. Es liege kein begünstigter Betrieb der Wohlfahrtspflege vor, weil es an der hierfür erforderlichen unmittelbaren Leistungserbringung gegenüber den begünstigten Personen fehle. Auch waren die Voraussetzungen eines steuerbefreiten Zweckbetriebs nicht erfüllt.




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