28.03.2018

EU-Datenschutzreform: BMF beleuchtet Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren

Ab dem 25.05.2018 wird die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) innerhalb der EU zu unmittelbar geltendem Recht. Damit wird die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Einrichtungen und private Unternehmen europaweit vereinheitlicht.

Hinweis: Das EU-Regelwerk soll in allen EU-Mitgliedstaaten ein gleichwertiges Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Datenverarbeitung schaffen.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich nun in einem 34-seitigen Schreiben umfassend zur Anwendung der DSGVO und der Abgabenordnung (AO) ab dem 25.05.2018 geäußert. Danach gilt Folgendes:




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