27.02.2018

Anrufungsauskunft: Wie Arbeitgeber sich kostenlos Rechtssicherheit verschaffen

Durch einen falschen oder unterlassenen Lohnsteuerabzug können Arbeitgeber schnell in eine Haftungsfalle geraten. Möchten diese dem Risiko entgehen, vom Fiskus später für Lohnsteuerbeträge in Haftung genommen zu werden, können Arbeitgeber vorab eine kostenlose Anrufungsauskunft bei ihrem Finanzamt zu lohnsteuerlichen (Zweifels-)Fragen einholen.

Hinweis: Über eine solche Auskunft kann beispielsweise geklärt werden, ob eine Person überhaupt einer lohnsteuerlich relevanten nichtselbständigen Tätigkeit nachgeht oder ob gezahlte Sachbezüge lohnsteuerfrei belassen werden können. Der zentrale Vorteil der Anrufungsauskunft liegt darin, dass das Finanzamt an seine Aussagen gebunden ist, so dass der Arbeitgeber später nicht belangt werden kann, wenn er der Auskunft entsprechend vorgeht und keine Lohnsteuer einbehält. Dies gilt sogar dann, wenn die Auskunft unrichtig war.

Das Bundesfinanzministerium hat nun in einem Schreiben die zentralen Regeln zur Anrufungsauskunft zusammengefasst. Danach gilt Folgendes:

Hinweis: Eine Anrufungsauskunft entfaltet nur dann die gewünschte Bindungswirkung, wenn der vorgetragene Sachverhalt dem später umgesetzten Sachverhalt entspricht. Kommt es hierbei zu Abweichungen, ist das Amt nicht mehr an seine Aussagen gebunden, so dass Lohnsteuer im Haftungsweg nachgefordert werden kann. Antragsteller sollten daher unbedingt darauf achten, dass sie den Sachverhalt im Antrag präzise formulieren und später ohne Abweichungen in die Tat umsetzen.




Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.

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