03.02.2018

Kinder in Ausbildung: Wie Eltern ihre Steuerlast senken können

Wenn der Nachwuchs studiert oder eine Ausbildung absolviert, werden die Eltern häufig zur Kasse gebeten und übernehmen beispielsweise die Kosten für Lernmaterialien, WG-Zimmer und Verpflegung. Der Fiskus würdigt diesen Einsatz, indem er den Eltern steuerliche Vorteile einräumt. Welche Vergünstigungen konkret in Betracht kommen, bestimmt sich danach, ob für das Kind noch ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Dies ist bei Kindern in Ausbildung und Studium regelmäßig bis zum 25. Geburtstag der Fall.




Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.

Zurück