15.03.2010

Regelsteuersatz für Lieferung von Messekatalogen

Messekataloge dienen dazu, einem interessierten Publikum in erster Linie einen Überblick über die Aussteller, deren Leistungen und Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zu geben. Es soll damit ein Anreiz zu einem Besuch der Messe geschaffen werden. Es handelt sich bei den Messekatalogen um Druckerzeugnisse, die überwiegend Werbezwecken dienen. Für sie gilt daher der allgemeine Steuersatz von 19 % und nicht der ermäßigte Steuersatz für Bücher, Zeitungen und anderen Erzeugnisse des graphischen Gewerbes. (OFD Niedersachsen)




Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.

Zurück