15.03.2010

Beherbergungsleistungen: Umsatzsteuerermäßigung

Die Finanzverwaltung hat in einem Schreiben u.a. aufgeführt, für welche Leistungen im Beherbergungsgewerbe der ermäßigte Steuersatz gilt und welche Leistungen (auch als Nebenleistungen zur Beherbergung) nicht begünstigt sind, da sie nicht der Vermietung dienen. Danach gilt Folgendes:

Begünstigte Leistungen sind

Nicht begünstigte Leistungen sind




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