15.03.2010

Sprachunterricht mit EU-Förderung

Berufsbezogener Sprachunterricht für Ausländer, der aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanziert wird, unterliegt nach einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main nicht der Umsatzsteuer. Dies gilt für Maßnahmen für Personen mit Migrationshintergrund in der Förderperiode 2007 bis 2013.




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