15.03.2010

Vom Käufer eines Unternehmens übernommene drohende Verluste aus schwebenden Geschäften

Sog. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften dürfen in der Steuerbilanz nicht passiviert werden. Dies gilt z.B. für den Fall, dass eine Einzelhandelskette eine Filiale wegen Unrentabilität schließen musste, der Mietvertrag aber noch fünf Jahre weiterläuft und kein Untermieter gefunden werden kann. Zweifelhaft war, ob der Käufer eines Unternehmens, der in die entsprechenden Verträge eintritt, die drohenden Verluste ebenfalls nicht passivierten darf, z.B. im vorstehenden Beispiel ein Käufer der Filialkette.

Der Käufer des Betriebs hat die Verpflichtung zu passivieren, hat der Bundesfinanzhof nun klargestellt. Dies folge aus dem Grundsatz, dass Anschaffungen erfolgsneutral sein müssen. Dürfte der Käufer des Unternehmens keine Rückstellung für die Verpflichtungen aus dem Vertrag bilden, würde bei ihm anlässlich des Kaufs des Unternehmens ein Gewinn entstehen. Dies widerspräche anerkannten Bilanzierungsgrundsätzen.




Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.

Zurück