15.03.2010

Verbotene Privatnutzung eines betrieblichen Pkws

Einem nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH stand ein betrieblicher Pkw zur Verfügung, den er aufgrund vertraglicher Vereinbarung nicht privat nutzen durfte. Da kein Fahrtenbuch geführt und das Nutzungsverbot nicht überwacht wurde, lag nach Auffassung des Finanzamts eine Privatnutzung des Pkws vor. Dies führte zur Anwendung der 1%-Regelung als lohnsteuerlicher Vorteil.

Das Niedersächsische Finanzgericht geht demgegenüber von einer verdeckten Gewinnausschüttung aus. Es wendet damit die Grundsätze an, die bei einer verbotenen Privatnutzung für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer gelten. Gegen das Urteil ist die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig. Dieser wird nun zu klären haben, welche steuerlichen Folgen eine verbotene Privatnutzung bei einem nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer hat.




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