16.12.2017

Neues Anwendungsschreiben: Finanzverwaltung überarbeitet Aussagen zum häuslichen Arbeitszimmer

Bürger und Finanzverwaltung streiten sich häufig über die Frage, ob und in welcher Höhe die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden können. Bereits im Jahr 2011 hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem umfassenden Anwendungsschreiben dargestellt, welche Abzugsgrundsätze hierbei aus Sicht der Finanzverwaltung zu beachten sind.

Nun hat das BMF seine Aussagen in einem neuen Schreiben aktualisiert und dabei insbesondere die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Thematik berücksichtigt. Fünf wichtige Aussagen im Überblick:




Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.

Zurück