16.02.2010

Rechtspflegeanwärter: Regelmäßige Arbeitsstätte

Die Ausbildung zum Rechtspfleger gliedert sich in Baden-Württemberg in ein Studium an einer Fachhochschule und die Studienpraxis am Amtsgericht und bei der Staatsanwaltschaft. Die Anwärter werden dabei einem Amtsgericht zugewiesen. Nur bei diesem Amtsgericht hat der Anwärter seine regelmäßige Arbeitsstätte. Wird er für die weitere Ausbildung vorübergehend einer Fachhochschule zugewiesen, wird dort keine weitere Arbeitsstätte begründet. Für die Fahrten dorthin können die tatsächlichen Aufwendungen, bzw. 0,30 € pro Fahrtkilometer als Werbungskosten angesetzt werden. (Bundesfinanzhof)




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