16.02.2010

Ausweitung der ingenieurähnlichen Tätigkeiten

Eine einem Ingenieur ähnliche Tätigkeit (freiberufliche Tätigkeit) liegt u.a. vor, wenn ein selbständiger Diplom-Informatiker qualifizierte System-Software oder Anwender-Software entwickelt und dabei die Bereiche Planung, Konstruktion und Überwachung abdeckt. Der Bundesfinanzhof hat nun weitere technische Dienstleistungen, die ausgewiesene Computerfachleute erbracht hatten, als ingenieurähnlich eingestuft. Es kann neben dem sogenannten software-engineering auch die Administratorentätigkeit, die Betreuung, individuelle Anpassung und Überwachung von Betriebssystemen oder die Tätigkeit als leitender Manager von großen IT-Projekten freiberuflich sein.




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