09.10.2017

Elektronische Kassensysteme: Technische Anforderungen an Kassenaufzeichnungen konkretisiert

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat der sogenannten Kassensicherungsverordnung zugestimmt. Die Verordnung präzisiert die Anforderung des § 146a der Abgabenordnung (AO), der mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen erlassen worden ist und ab 2020 gilt.

Konkret werden folgende Anforderungen durch die Verordnung präzisiert:

Hinweis: Wie Sie bestimmt schon festgestellt haben: Die Kassensicherungsverordnung ist zwar eine Verordnung mit vielen technischen Begriffen, für die tägliche Arbeit enthält sie aber auch wichtige Regelungen, wie zum Beispiel die Konkretisierung der Belegausstellungspflicht. Sprechen Sie uns rechtzeitig an, damit wir gemeinsam mit Ihnen prüfen können, ob sowohl die von Ihnen verwendeten technischen Einrichtungen als auch die Aufzeichnungsprozesse den neuen Regelungen entsprechen.




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