16.02.2010

Vorteil aus verbilligten Aktien

Der lohnsteuerliche Vorteil aus vom Arbeitgeber überlassenen verbilligten Aktien ist für den Tag zu versteuern, an dem der Arbeitnehmer die Aktien aufgrund der ausgeübten Option erhält, ihm der Vorteil zufließt. Maßgebend ist der Tag der Einbuchung der Aktien in das Depot des Arbeitnehmers bei seiner Bank. Die Einräumung des Optionsrechts führt noch nicht zu einem steuerpflichtigen Vorteil, da die Gewährung von Rechten gegenüber dem Arbeitgeber hierzu nicht ausreicht.

Den Zufluss des geldwerten Vorteils mit Erhalt der Aktien hindern Verfügungsbeschränkungen nicht, z.B. das Verbot, sie innerhalb bestimmter Zeit zu verkaufen oder nur mit Zustimmung eines Dritten. Derartige Beschränkungen können jedoch ein den Wert der Aktien mindernder Umstand sein. (Thüringer Finanzgericht)




Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.

Zurück