14.09.2017

Außergewöhnliche Belastungen: Beerdigungskosten können abziehbar sein

Kosten für die Beerdigung von nahen Angehörigen können in gewissen Fallgestaltungen als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat kürzlich die Voraussetzungen für den Kostenabzug zusammengefasst:

Beispiel: Herr A zahlt für die Beerdigung eines nahen Angehörigen insgesamt 5.000 €. Davon entfallen 4.000 € auf unmittelbare (abziehbare) Kosten. A erhält aus einer Sterbegeldversicherung eine Versicherungsleistung von 3.500 €. Dem Grunde nach abziehbar sind nur 4.000 €. Hiervon abzuziehen sind die Versicherungsleistungen, die anteilig auf diesen Kostenanteil entfallen (4/5 von 3.500 € = 2.800 €), so dass im Ergebnis 1.200 € als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden können.




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