06.09.2017

Lotsendienst für Existenzgründer: Rechtsanwalt erbringt umsatzsteuerpflichtige Leistungen

Das deutsche Umsatzsteuerrecht stellt Unterrichtsleistungen unter gewissen Voraussetzungen umsatzsteuerfrei. Daneben regelt auch das EU-Recht, wann Leistungen im Bildungssektor von den EU-Staaten steuerfrei belassen werden müssen.

Ein Rechtsanwalt aus Brandenburg wollte die Steuerbefreiungen kürzlich auch für Leistungen nutzen, die er im Rahmen eines Lotsendienstes für Gründungswillige erbracht hatte. Er war von einer GmbH mit der Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für Existenzgründer beauftragt worden und hatte hierfür 50 € pro Stunde erhalten. Die mit der GmbH geschlossenen Verträge sahen vor, dass er die Gründungswilligen umfassend juristisch berät bzw. unterrichtet und mit ihnen vor der Gründung vorwiegend zivilrechtliche und wirtschaftsrechtliche Themen durchspricht.

Der Bundesfinanzhof lehnte eine Steuerbefreiung der Leistungen jedoch ab:




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