15.02.2010

VGA an beherrschenden GmbH-Gesellschafter

Eine GmbH erwarb einen Flachbildschirm, der vom Alleingesellschafter ausschließlich privat genutzt wurde. Da das Gerät von der GmbH bilanziert und abgeschrieben wurde, war es Betriebsvermögen der GmbH und dem Gesellschafter lediglich zur Nutzung überlassen. Sie unterhielt damit das Gerät im Interesse des Gesellschafters. In diesem Fall besteht eine verdeckte Gewinnausschüttung im Verzicht auf die Vereinbarung eines Aufwendungsersatzes (keine "Entnahme” ins Privatvermögen des Gesellschafters) in Höhe der der GmbH entstandenen Aufwendungen zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags. (Finanzgericht München)




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